Corona-Info für Vereinsmitglieder
Viele Vereinsmitglieder stellen sich zur Zeit sicherlich folgende Fragen:
Viele gemeinnützige Vereine sind in großer Sorge und fürchten um ihr Fortbestehen. Dabei ist hier die rechtliche Situation in der Regel folgende:
Die Mitglieder eines Vereins haben im Zusammenhang mit der Schließung der Sportstätten durch die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen.
Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.
Die Solidarität aller ist gefragt, die Vereine zu unterstützen. Bitte machen Sie sich bewusst:
Der TuS 1860 Neunkirchen ist ein gemeinnütziger Verein und daher auf die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen angewiesen.